Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Theaterkreis Bobenheim-Roxheim 1975 e.V. als dem Verkäufer und dem Kunden.

 

1.2 Kontaktdaten

Theaterkreis Bobenheim-Roxheim 1975 e.V.

Konrad-Adenauer-Ring 22

67240 Bobenheim-Roxheim

Tel.: 0175 / 2305686

E-Mail: info@theaterkreis1975.de

 

1.3. Mit der Bestellung einer Eintrittskarte auf der Homepage oder an einer Vorverkaufsstelle erkennt der Kunde diese AGB im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich binden an.

2. Filmen und fotografieren

2.1 Filmen und fotografieren ist grundsätzlich während der Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus.

3. Eintrittsgeld

3.1 Das Eintrittsgeld ist gemäß Aushang zu entrichten

 

3.2 Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr auf dem Schosse der Eltern zahlen kein Eintrittsgeld. (Kein Sitzplatzanspruch, nur wenn veranstaltungsbedingt möglich)

 

3.3 Jugendliche bis 16 Jahre sowie Auszubildende / Schüler und Studenten zahlen den

ermäßigten Eintrittspreis.

 

3.4 Behinderte mit mindestens 50% Behinderung und entsprechendem Ausweis zahlen den ermäßigten Eintrittspreis.

Erforderliche Begleitpersonen zahlen ebenfalls das ermäßigte Eintrittsgeld. Der Zutritt kann wegen enger Platzverhältnisse im Saaltheater auf z.B. einen Rollstuhlfahrer je Aufführung begrenzt werden. Die Fluchtwege müssen von Rollatoren, Rollstühlen usw. freigehalten werden.Wir bitten Sie, uns bei der Kartenbestellung über benötigte Hilfsmittel zu informieren.

 

3.5  Rentner erhalten keine Ermäßigung

 

3.6 1 € Ermäßigung erhalten Vereinsmitglieder und Inhaber der Rheinpfalz-Card.

 

3.7 Der Ermäßigungsanspruch ist durch den Gast vor dem Kartenkauf nachzuweisen, bzw. das Kassenpersonal entscheidet nach Plausibilität des Rabattwunsches. Nachträgliche Rabattwünsche werden nicht anerkannt.

 

3.8 Mehrfachbesuchende Angehörige von Schauspielern zahlen für die erste Veranstaltung das entsprechende Eintrittsgeld. Wenn in Folgeveranstaltungen freie Sitzplätze vorhanden sind, können diese Personen das Stück kostenlos mehrmals ansehen.

 

3.9 Die Kombination von Rabatten ist ausgeschlossen (z.B. Familienkarte mit der Rheinpfalz-Card,

Geldrückgabe bei Gutscheinen durch einen Rabattgrund..

 

3.10 Im Online-Verkauf über unseren Dienstleister fallen Gebühren von 10 % je Karte an

4. Eintrittskarten

4.1 Reservierte unbezahlte Eintrittskarten sind bis spätestens 20 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abzuholen.

Danach wird die Reservierung aufgelöst und es besteht kein weiterer Anspruch.

 

4.2 Bezahlte Eintrittskarten sind bis spätestens 5 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abzuholen. Danach behalten wir uns vor, den reservierten Sitzplatz neu zu vergeben.

Nach Spielbeginn verlieren diese Karten ihre Gültigkeit und es besteht kein weiterer Anspruch.

 

4.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- und Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Aufführung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.

 

4.4 Die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich.

In begründeten Einzelfällen können Eintrittskarten für eine andere Vorstellung innerhalb des Vorverkaufszeitraumes umgetauscht werden. Ein Anspruch auf den gleichen Platz besteht nicht.

 

4.5 Fallen Vorstellungen aus oder werden sie in der ersten Vorstellungshälfte abgebrochen, wird der Veranstalter eine Wiederholung der Vorstellung anbieten. Kann er das nicht, oder der Termin ist für den Besucher unzumutbar, erfolgt die Umwandlung der Eintrittskarte in einen Gutschein, welcher eine Gültigkeit von 3 Jahren besitzt. Der Gutschein kann bei allen vom Veranstalter angebotenen Vorstellungen eingelöst werden. Bei Vorstellungsabbruch in der zweiten Vorstellungshälfte hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

5. Verhalten der der Zuschauer

5.1 Gäste dürfen die Vorstellung nicht stören, da die anderen Zuschauer eine reibungslos verlaufende Veranstaltung erwarten dürfen.

 

5.2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

5.3. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus / Gelände ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des Personals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

6. Haftungsregelung

6.1 Der Veranstalter haftet nicht für die Risiken im Rahmen des Veranstaltungsortes

und des Theaterangebot.

 

6.2 Jegliche Haftung wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt